Für die Pausen sowie für die Zeit vor und nach dem Unterricht gelten folgende Regeln, die sich aus der Dienstanweisung der aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrer ergeben:
Auszug aus der Dienstanweisung zur Pausenaufsicht
Grundsatz
Jede Lehrerin und jeder Lehrer beider Schulen ist gegenüber jeder Schülerin und jedem Schüler weisungsberechtigt.
1. Frühaufsicht
Die Klassenräume werden vom Hausmeister aufgeschlossen. Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich in den Klassen aufhalten, jedoch bei geöffneten Türen, damit die Aufsicht jederzeit einen Blick hineinwerfen kann.
2. Hausaufsicht 1. Stunde
Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5–10 dürfen sich auf dem Pausenhof oder in ihren Klassenräumen aufhalten, jedoch bei geöffneten Türen, damit die Hausaufsicht jederzeit einen Blick hineinwerfen kann.
3. Pausenaufsicht auf dem Hof
Der Aufenthalt ist nur im Pausenhof erlaubt; zum Pausenhof gehören nicht: Eingangsbereich zum Oberheckerweg, Parkplätze am Oberheckerweg und Birkenweg, sowie die Fahrradabstellräume.
Das Ballspielen ist nur im Bereich zum Birkenweg hin zwischen Turnhalle und Grünanlage erlaubt, aus Sicherheitsgründen dürfen dabei nur Softbälle verwendet werden.
Am Verkaufsstand des Culinariums ist darauf zu achten, dass sich die Schülerinnen und Schüler in Reihen anstellen.
4. Pausenaufsicht im Gebäude
Grundsätzlich gilt, dass die Fachlehrer bzw. der Klassenlehrer stets als Letzte bzw. Letzter den Klassenraum verlässt und diesen auch abschließt.
Die Gänge und der Eingangsbereich, insbesondere die Plateaus an den Eingangstüren, müssen frei bleiben. Auch das Foyer ist nicht als Aufenthaltsraum für die Pausen vorgesehen.
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen auch in der Pause in den vorgesehenen Aufenthaltsräumen bleiben. Pendeln zwischen Schulhof und Gebäude ist nicht gestattet.
Ein Aufenthalt in der Cafeteria ist nur Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 10–13 gestattet.
5. Aufsicht in der 6. Stunde
Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 dürfen sich auf dem Pausenhof oder in ihren Klassenzimmern aufhalten, jedoch bei geöffneten Türen, damit die Aufsicht jederzeit einen Blick hineinwerfen kann.
6. Busaufsichten
Die Schülerinnen und Schüler sollen hinter der Absperrung auf die Busse warten. Gedrängel ist absolut einzuschränken.
Nach Möglichkeit sollten die Schülerinnen und Schüler nicht den benachbarten Spielplatz betreten.