Schulbuchausleihe
Jedes Schuljahr besteht für alle Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, an der unentgeltlichen oder entgeltlichen Schulbuchausleihe teilzunehmen.
Die Teilnahme an der unentgeltlichen (=kostenlosen) Schulbuchausleihe ist abhängig vom Einkommen. Hierzu muss ein Antrag, den alle Schüler und Schülerinnen bereits im Januar eines jeden Jahres erhalten, bis spätestens 15. März beim Schulträger, der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems, gestellt werden. Dort wird der Antrag geprüft und darüber entschieden.
Wer über der Einkommensgrenze zur unentgeltlichen Schulbuchausleihe liegt, kann alternativ an der entgeltlichen Schulbuchausleihe (=Ausleihe gegen Gebühr) teilnehmen. Dazu erhalten alle Schüler und Schülerinnen einen Elternbrief mit dem persönlichen Zugangscode. Die Briefe werden, je nach Beginn der Sommerferien, zwischen Mai und Juni verteilt. Mit dem Zugangscode können die Schulbücher, unter Einhaltung der Anmeldefristen, über ein Online-Verfahren des Landes Rheinland-Pfalz bestellt werden.
Die Leihgebühren für die Schulbücher setzen sich wie folgt zusammen:
- für Bücher, die ein Jahr benutzt werden (Jahresbände), beträgt die Leihgebühr 1/3 des Neukaufpreises.
- für Bücher, die zwei bzw. drei Jahre benutzt werden (Mehrjahresbände), beträgt die Leihgebühr 1/6 des Neukaufpreises.
Bücher, die Länger als drei Jahre benutzt werden (z.B. Atlas, Wörterbücher) oder Arbeitshefte sind bei der Ausleihe gegen Gebühr nicht mit inbegriffen und müssen selbst beschafft werden.
Beachten Sie bitte, dass die Schulbuchausleihe – egal welcher Art – immer nur für ein Schuljahr Gültigkeit hat, d.h. für jedes Schuljahr muss ein neuer Antrag gestellt bzw. eine neue Anmeldung vorgenommen werden.
Die Bücherpakete werden am Anfang jeden Schuljahres klassenweise verteilt. Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig durch Elternbriefe.
Erste Ansprechstelle für die Schulbuchausleihe ist unser Sekretariat. Informationen zur Lernmittelfreiheit finden Sie hier.