Neben den normalen Leistungsnachweisen gibt es andere Arten von Leistungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler das Thema in Absprache mit dem Lehrer bestimmen können. Das Thema kann aus ganz anderen als den im Unterricht behandelten Bereichen stammen. Es ist jedoch ein hohes Maß an Selbstständigkeit erforderlich. Wer sich für ein bestimmtes Thema interessiert, daran über einen längeren Zeitraum selbstständig arbeitet und die Ergebnisse schriftlich darstellt, kann diese Arbeit benoten lassen und als „Besondere Lernleistung“ (BLL) oder als Facharbeit in die Qualifikation einbringen.
Gemeinsame Bedingungen sind unter anderem, dass jede BLL und jede Facharbeit von einer Lehrkraft betreut und begleitet werden muss. Mit dieser spricht man unter anderem das Thema ab. Die Schülerin oder der Schüler stellen in einem Kolloquium die Ergebnisse und den Arbeitsprozess dar und beantworten der Lehrkraft Fragen zum Inhalt der Arbeit. Das Kolloquium dient auch dazu, die Selbstständigkeit der Leistung festzustellen. Dessen Ergebnis und ggf. die Präsentation der Arbeit gehen in die Bewertung ein.
Es gibt verschiedene Weisen, wie eine Besondere Lernleistung oder eine Facharbeit entstehen kann:
- In Form einer schriftlichen Arbeit über ein Thema, das inhaltlich einem Unterrichtsfach zuzuordnen ist. In Absprache zwischen der Schülerin oder dem Schüler und der Lehrkraft wird das Thema vereinbart. Die Lehrkraft ist für die endgültige Themenstellung verantwortlich. Bei einer BLL gehört zur Ausarbeitung auch die schriftliche Dokumentation des Arbeitsprozesses.
- In Form einer schriftlichen Arbeit, die im Rahmen eines geeigneten Wettbewerbs erstellt wurde oder an eine Wettbewerbsarbeit anknüpft. Es gibt jedoch Wettbewerbe, die nicht für die Erstellung einer BLL oder Facharbeit geeignet sind. Wenn eine Wettbewerbsarbeit Grundlage einer BLL oder Facharbeit ist, muss sie von einer Lehrkraft bewertet werden. Der erzielte Preis im Wettbewerb ist für die Note nicht entscheidend.
- In Form einer schriftlichen Arbeit, die aus einer Arbeitsgemeinschaft oder einem Projekt erwachsen ist. Die Arbeit kann experimentelle oder praktische Anteile enthalten, z.B. wenn sie im Zusammenhang mit einem Praktikum erstellt wurde. Eine schriftliche Ausarbeitung, die die theoretischen Aspekte des Themas betrifft, ist aber unbedingt erforderlich. Bis zu drei Schülerinnen und Schüler können gemeinsam eine Besondere Lernleistung bzw. Facharbeit zu einem Rahmenthema anfertigen, sofern abgegrenzte Unterthemen vorliegen und die Leistungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler zweifelsfrei festgestellt und getrennt bewertet werden können.
Was unterscheidet BLL und Facharbeit?
Die BLL ist eine Jahresarbeit. Das Thema muss inhaltlich einem oder mehreren Unterrichtsfächern zuzuordnen sein, es kann aber auch ein Fach sein, das die Schülerin/der Schüler nicht belegt hat. Die BLL muss innerhalb der Oberstufe angefertigt und spätestens am Ende des Halbjahres 12/2 (G9) bzw. 11/2 (G8) abgegeben werden. Thema und Note stehen im Zeugnis der Jahrgangsstufe 13 (G9) bzw. im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 12 (G8). Die Note der BLL kann in die Qualifikation im Prüfungsbereich eingebracht werden.
Für eine Facharbeit beträgt die Anfertigungszeit 12 Unterrichtswochen. Das Thema der Facharbeit muss inhaltlich einem der drei Leistungsfächer der Schülerin/des Schülers zuzuordnen sein. Die Facharbeit muss spätestens 6 Wochen vor Ende des Halbjahres 12/2 (G9) bzw. 11/2 (G8) abgegeben werden. Thema und Note stehen im Zeugnis der Jahrgangsstufe 12 (G9) bzw. 11 (G8). Die Note der Facharbeit wird in die Qualifikation im Block I (Qualifikationsbereich) eingebracht, wenn die Arbeit mit mindestens 5 Punkten bewertet wurde. Dadurch kann sich die Abiturdurchschnittsnote verbessern.
Weitere Informationen zur Oberstufe und zu Facharbeit und BLL