Vorwort

Das Marion-Dönhoff-Gymnasium im Schulzentrum ist eine Einrichtung in der viele Menschen täglich zusammen arbeiten und leben.
Dieses Zusammenleben erfordert viel guten Willen zum Miteinander, Einsicht in die Notwendigkeit gewisser Verhaltensregeln und Rücksichtnahme aufeinander.
Erfahrungsgemäß kommt man trotz guten Willens nicht ohne feste Regeln aus; deshalb haben Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern folgende Hausordnung erarbeitet.

Verhalten auf dem Schulgelände

Die schwierige Verkehrssituation unseres Schulzentrums macht es notwendig, dass sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer (Fußgängerinnen und Fußgänger, Zweirad- und Autofahrerinnen und –fahrer) besonders rücksichtsvoll und aufmerksam verhalten.
Fahrräder, Mopeds, Motorräder und PKW´s werden ausschließlich auf den jeweils dafür vorgesehenen Plätzen bzw. in den Räumen abgestellt. Fahrzeuge aller Art sollten zur Wahrung von Versicherungsansprüchen gesichert abgestellt werden.
Um andere am Schulleben Beteiligte nicht zu gefährden ist das Befahren des Pausenhofes mit Fahrzeugen jeglicher Art (auch Fahrräder, Skateboards, Roller und Inlineskates) nicht gestattet.
Wegen erhöhter Verletzungsgefahr ist das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen auf dem Schulgelände zu unterlassen.
Ebenso dürfen gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlag-, Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie Laserpointer nicht mitgebracht werden.
Grundsätzlich sind Alkohol und andere Drogen auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Parkplätze nicht zulässig. Laut Schulgesetz ist das Rauchen den Schülern der Sekundarstufe I untersagt. Für Schüler der Sekundarstufe II, Lehrkräfte und sonstige Schulbedienstete können Sonderregelungen getroffen werden.
Das Ballspielen auf dem Pausenhof während der Unterrichtszeit hat so zu erfolgen, dass der Unterricht nicht beeinträchtigt wird. Das Spielen mit Bällen im Bereich der überdachten Pausenhallen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Der Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Jede bzw. jeder am Schulleben Beteiligte ist für die Sauberkeit des Geländes mitverantwortlich. Das Benutzen und offene Tragen von Handys, Smartphones, Spielekonsolen sowie MP3-Playern, Walk- und Discmen und anderen tragbaren Wiedergabegeräten ist auf dem Pausengelände, dem Sportgelände und in den Schulgebäuden nicht gestattet.

Verhalten im Gebäude

Die Schülerinnen und Schüler können sich vor Unterrichtsbeginn in ihren Klassenräumen oder auf dem Pausenhof aufhalten. Flure sind keine Aufenthaltsräume. Aus Sicherheitsgründen sind die Eingangsbereiche innen und außen unbedingt freizuhalten.
Es ist notwendig, dass sich alle im Gebäude rücksichtsvoll benehmen. Laufen, Lärmen, laute Unterhaltungen und Ballspielen stören den Unterricht oder erhöhen die Verletzungsgefahr und sind deshalb zu unterlassen.
Alle sollen sich in ihren Klassenräumen wohl fühlen und sich daher verantwortungsbewusst verhalten. Besonderen Wert muss daher gelegt werden auf die Reinhaltung der Räume, die Schonung des Mobiliars und die korrekte Müllentsorgung.
Der Zutritt zu den Fach-, Vorbereitungs- und Sammlungsräumen ist für Schülerinnen und Schüler nur in Begleitung einer Lehrerin/eines Lehrers erlaubt. Ausnahmen gestatten die Fachlehrkräfte oder die Schulleitung.
Die Klassen verlassen die Unterrichtsräume nach Unterrichtsende so, dass die Arbeit der Hausmeister und Reinigungskräfte erleichtert und Energie gespart wird (Hochstellen der Stühle, Schließen der Fenster und Ausschalten des Lichtes). Grundsätzlich verlässt die Lehrerin bzw. der Lehrer als Letzte bzw. Letzter den Klassenraum.
Im eigenen Interesse informieren sich alle über den Vertretungsplan.
Erscheint eine Lehrerin bzw. ein Lehrer nicht zum Unterricht, informiert die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher oder deren Vertreterin bzw. Vertreter nach spätestens 10 Minuten das Sekretariat.

Sonstiges

Bei Unfällen und Gefahren ist unverzüglich eine Lehrerin bzw. ein Lehrer oder das Sekretariat zu verständigen.
Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulbedienstete des Schulzentrums sind allen Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt.
Rechtliche Grundlage der Hausordnung ist die jeweils gültige Fassung der Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Regelung bei ausfallendem Unterricht ohne Vertretung

Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit sog. Freistunden (auch 1. Stunden) in ihren Klassen (bei geöffneten Türen) oder auf dem Pausenhof zu verbringen.
Die Schülerinnen und Schüler müssen sich dabei so verhalten, dass der Unterricht nicht gestört wird.

Pausenregelung für die Schüler

Die Regelung zum Verhalten in den Pausen erfolgt in einer gesonderten Pausenordnung.

Benutzung der Cafeteria

Die Regelung über die Nutzung der Cafeteria erfolgt in einer eigenen Ordnung.

Handy-Ordnung

Die Handy-Ordnung ist Bestandteil der Hausordnung. Handys dürfen während des Schultages nicht zu privaten Zwecken genutzt werden.

Eine Ausnahme stellt die Oberstufe dar, die die Handys außerhalb des Unterrichts in den für sie ausgewiesenen Aufenthaltsbereichen nutzen dürfen. Die Handys sind lautlos zu stellen, so dass niemand gestört wird.

Schulleitung des Marion-Dönhoff-Gymnasiums